Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Collège International Cannes
Der Abreisetag ist auf den letzten Samstag
des vom Studenten gewählten Lehrgangs festgelegt.
Die Internen müssen ihr Zimmer bis 9 Uhr verlassen
haben, können aber den Brunch zur gewohnten
Zeit einehmen. Die Externen müssen ihre Unterkunft
(in Familie oder Appartement), den gleichen Samstagvormittag
räumen.
Änderungen Jede angefangen Session
muss unter den gewählten Bedingungen beendet
werden, ob es sich um Kurse (Intensivkurse, Wahlfächer)
oder die Unterkunft handelt (Internat im Einzel-oder
Doppelzimmer; Halb-oder Vollpension, Externat in
Familie oder Appartement). Eine Änderung der
Kurse oder der Unterbringung für die folgenden
Sessionen ist nur möglich, wenn es der Verwaltung
des Collège 30 Tage im voraus angekündigt
wird.
Sicherheit Interne Studenten können
ihr Bargeld, Flugtickets, Reiseschecks, etc. im
Tresor des Collège deponieren. Das Collège
übernimmt keine Verantwortung für Diebstähle,
die in den Zimmern vorkommen. In Cannes sollten
die Studenten Vorsicht walten lassen, so wie es
für allen internationalen Metropolen empfohlen
wird. Junge Frauen sollten nachts nicht alleine
durch die Stadt spazieren.
Versicherung Das Collège ist versichert
für eventuelle Unfälle, die im Rahmen
der organisierten Aktivitaten (Kurse, Sportturniere,
Exkursionen ....) vorkommen, nicht aber für
jene der individuellen Aktivitaten. Die Studenten
sind gebeten , eine für die Dauer ihres Aufenthaltes
individuelle Krankenversicherung abzuschliessen.
Das Krankenzimmer steht den Studenten für die
"kleinen Sorgen" zur Verfügung. Bei
Krankheit, Unfall oder Medikamentenverschreibung,
ruft man im Einverständnis mit dem Studenten,
den regelmassig mit dem Collège in Verbindung
stehenden Arzt. Die Konsultation des Arztes ist
gebührenpflichtig.
Hausregeln Die Studenten sollten sich den
Regeln im Inneren des Collège anpassen, die
sich aus den Hauptregeln des Lebens in der Gemeinschaft
ergeben. Im Falle deren Missachtung (nächtliche
Ruhestörung, Alkoholmissbrauch, Drogen....)
kann der betreffende Student ohne Rückerstattung
der Kosten nach Hause geschickt werden. Während
des Sommers gibt es im Collège einige minderjährige
Studenten, welche zwei Spezialregeln unterliegen.
Ausser ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis
der Eltern ist die abendliche Ausgangszeit während
der Woche auf 0:30 Uhr und am Wochenende auf 1:00
Uhr begrenzt. Eine Erlaubnis der Eltern, um an den
Aktivitäten des Collèges teilzunehmen
oder im Notfall eine Einlieferung ins Krankenhaus
und einen dringenden chirurgischen Eingriff möglich
zu machen, ist unbedingt notwendig.
Aufenthaltsgenehmigung Studenten, die ihren
Wohnsitz ausserhalb der EU haben und länger
als 3 Monate im Collège bleiben, müssen
sich eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour)
besorgen. In diesem Falle müssen sie in der
nächstgelegenen französischen Botschaft
oder Konsulat ihres Wohnsitzes ein Studentenvisum
beantragen. Dieses Visum wird ihnen nach Vorlage
der Anmeldungsbestätigung (Certificat d'Inscription)
des Collège bewilligt. Vor ihrer Abreise
müssen die Studenten eine Krankenversicherung
abschliessen . Im Collège angekommen, sollten
sie sich im Sekretariat des Collège melden,
das ihnen beim Ausfüllen der Formulare für
die "carte de séjour" behilflich
sein wird. Für jene, die weniger als 3 Monate
bleiben, ist ein Touristenvisum ausreichend.
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